Das Einheitspatent und das Einheitliche Patentgericht

Vor einem halben Jahrhundert, im Jahr 1973, wurde das Europäische Patentübereinkommen unterzeichnet, das zur Errichtung des Europäischen Patentamts (EPA) und zu einem zentralisierten Verfahren für die Einreichung und Prüfung von Patentanmeldungen in Europa führte. Nun steht eine weitere weitreichende Reform bevor, die seit langem angestrebt wurde und die Patentstreitigkeiten in Europa grundlegend verändern wird.

In dieser Broschüre möchten wir Ihnen zusammen mit einigen praktischen Ratschlägen für Anmelder und Patentinhaber einen Überblick über die beiden Hauptbestandteile dieses neuen Systems geben: Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung ("Einheitspatent", UP) und das Einheitliche Patentgericht (UPC, EPG).

Für weitere Informationen wählen Sie bitte eines der folgenden Themen aus (oder benutzen Sie die Navigation):
1. Überblick
2. Teilnehmende Staaten
3. Optionen für Patentinhaber und Anmelder
4. Sunrise period
5. Anforderungen an die Übersetzung
6. Jahresgebühren
7. Einheitliches Patentgericht
8. Was ist zu tun und was ist zu beachten?

Sie können alle Informationen ebenfalls downloaden:
UPC Broschüre PDF >>>

Hinweis: Die Angaben in dieser Seiten dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bitte kontaktieren Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder wenden Sie sich an Ihren gewohnten Patentanwalt bei Kraus & Lederer, wenn Sie spezielle Fragen haben.

Zusätzliche Informationen

Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent/unitary-patent-guide_de.html
https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent/faq_de.html
https://www.unified-patent-court.org/