Das einheitliche Patentsystem bietet Vorteile, aber auch Risiken für Patentinhaber. So müssen Anmelder und Inhaber entscheiden
- ob sie für ihre bestehenden europäischen Patente aussteigen möchten ("Opt-out") und
- ob sie in Zukunft das einheitliche Patentsystem für erteilte Patente nutzen wollen.
Vorteile des neuen Systems sind die Möglichkeit grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten und die Zuständigkeit eines Gerichts für mehrere Länder, die Beteiligung von Fachrichtern, die Möglichkeit der Vertretung durch Patentanwälte (anstelle von Rechtsanwälten) sowie ein geringerer Verwaltungsaufwand und vergleichsweise niedrigere Kosten und geringere Übersetzungserfordernisse, wenn ein Schutz in einer (größeren) Anzahl von Mitgliedstaaten gewünscht wird. Die Patentinhaber müssen sich jedoch des Risikos bewusst sein, dass eine ablehnende Entscheidung in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt, und dass sie weniger flexibel sind als bei parallelen nationalen Verfahren. Die Inhaber sind auch an die Gebühren für die Dauer des Patents gebunden, d.h. man kann das Patent nicht in bestimmten Staaten erlöschen lassen, um Jahresgebühren zu sparen. Außerdem kann die Sprache der Verfahren vor den lokalen Gerichten nachteilig sein und die Jurisprudenz des neuen Gerichts, für die es bisher noch keine Rechtsprechung gibt, ist zumindest anfangs schwer vorhersehbar.
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Weitere nützliche Informationen finden Sie hier:
https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent/unitary-patent-guide_de.html
https://www.epo.org/applying/european/unitary/unitary-patent/faq_de.html
https://www.unified-patent-court.org/
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Wir haben Auszeichungen von nationalen und internationalen Organisationen, Magazinen und Fachzeitschrifen erhalten. Wir sind stolz darauf, dass unsere erfolgreiche Arbeit anerkannt wird.
Am 1. März 2023 hat die Sunrise-Periode für das Opt-out von EP-Patenten und -Anmeldungen aus der Zuständigkeit des UPC begonnen. Kraus & Weisert ist erfreut, bekannt zu geben, dass es die ersten drei Opt-out-Anträge in der Geschichte des UPC eingereicht hat.
Am 17. Februar 2023 gab das Bundesjustizministerium bekannt, dass Deutschland das Abkommen zum Einheitlichen Patentgericht (UPC) ratifiziert hat.
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